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Optionale Leistungen

Keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Akupunktur

  • Akupunktur ist eine seit Jahrtausenden angewendete Heilmethode. Besonders bekannt ist sie als Bestandteil der TCM (traditionellen chinesischen Medizin).

  • Wir führen Behandlungen bei allen Indikationen gemäß der WHO-Liste durch.

  • Von den Krankenkassen werden die Behandlungen der Lendenwirbelsäule und Kniegelenke unter festgelegten Bedingungen übernommen.

Ohrakupunktur

Die Ohrakupunktur bedient sich des Mikrosystems am Ohr. Ebenfalls bereits vor ca. 3000 Jahren beschrieben wurde diese Art der Akupunktur in den 50er Jahren des 20.Jahrhunderts vom französischen Arzt Dr. Paul Nogier wiederentdeckt, wesentlich verbessert und nach modernen Grundsätzen erforscht. Die Behandlung von Ohrpunkten bewirkt therapeutische Veränderungen über das zentrale Nervensystem. Erfolge/Schmerzlinderung stellen sich oft sehr schnell ein.

Üblicherweise erfolgt eine Akupunktur über den Einsatz spezieller Nadeln.

Schmerzfrei (ohne „kleinen Picks“) lässt sich die Behandlung mit unserem Laser (3b-Klasse) durchführen.

Bei der sogenannten Liquidakupunktur wird eine kleine Quaddel (wie Mückenstich) eines Lokalanästhetikums an geeignete Punkte des Ohres gesetzt. Diese Therapie hat oft sehr spontane schmerzlindernde Wirkungen.

Laser-Therapie

Diese völlig schmerz- und nahezu nebenwirkungsfreie Therapie eignet sich besonders zur Anwendung in der Schmerztherapie, zur Heilung akuter Verletzungen (z.B. in der Sportmedizin) und zur Beschleunigung der Wundheilung.

Vitamin-Aufbaukuren

Bei Erschöpfungszuständen,depressiven Verstimmungen und Infektanfälligkeit ohne faßbare medizinische Ursache haben sich Behandlungen mit Vitaminkombinationen (Vit B12/B6 und Folsäure) z.B. enthalten in MediVitan® und bestimmte Eigenblutbehandlungen bewährt. (s. Naurath,H. et al.,The Lancet 1995;346:85-89)

Autogenes Training

Kurse für Autogenes Training werden je nach Anfrage in meiner Praxis oder auch außer Haus (z.B. in Firmen)durchgeführt. Die Kosten können anteilig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. (Qualifikation nach §20 SGB V durch die Zentrale Prüfstelle Prävention liegt vor)

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